News zur neuen Coronaschutzverordnung

Liebe Mitglieder,

nach telefonischer Rücksprache mit dem Ordnungsamt in Dortmund konnte mir bestätigt werden, dass wir unter § 4 Absatz 2 Nr. 10 der neuen Coronaschutzverordnung einzuordnen sind.
Demnach dürfen sonstige Veranstaltungen und Einrichtungen zur Freizeitgestaltung, insbesondere Sporteinrichtungen in Innen- und Außenräumen lediglich
von immunisierten oder getesteten Personen in Anspruch genommen, besucht oder als
Teilnehmende ausgeübt werden. Eine 2G-Plus-Regelung gilt insoweit nicht.

Mit der Bitte um eine schriftliche Stellungnahme und Bestätigung des obigen Sachverhaltes per Mail erhielt ich folgende Antwort:

„Guten Tag, vielen Dank für Ihre Email.
Ich habe Ihre Anfrage an die zuständige Fachabteilung weitergeleitet. Bitte bedenken Sie, dass die Stadtverwaltung vom 24. Dezember bis zum 2. Januar geschlossen bleibt. Die vier Tage „zwischen den Jahren“ sind Betriebsferien. Von daher wird Ihnen frühestens im neuen Jahr geantwortet.“

Aufgrund dessen dürfen und werden wir euch das Training in unserem Studio erstmal weiterhin unter 2G Bedingungen anbieten.

Wir freuen uns auf euch!

Euer Medico-Team